Impressum

Verantwortlich für den Inhalt:
Emmel’s DinkelRind
Hüttengesäßer Strasse 1
63543 Neuberg
Inhaber: Thomas Emmel

06183-900700
emmels@dinkelrind.de
www.dinkelrind.de (1)
USt-IdNr: DE317641554

Redaktionelle Betreuung: Markus Fischer
Fotos: Jasmin Barth / Falk Bachmann / Formwandler Interactive
Design, Erstellung und Hosting: Formwandler Interactive

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Rechtliche Hinweise

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verantwortlich. Das Restaurant „Emmel´s DinkelRind” behält sich vor,
ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten
Informationen vorzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihre a la carte-Tischreservierung

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Tischreservierungen in unserem Restaurant Emmel´s DinkelRind, Neuberg.

 

  1. Reservierungen und Stornierungen

Unser Restaurant verfügt über eine begrenzte Anzahl an Plätzen und die von uns angebotenen Speisen werden stets frisch und aufwändig zubereitet. Auch unser Waren- und Lebensmitteleinkauf wird stets frisch geordert. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir spätestens 5 Stunden vor Ihrer a la carte-Reservierung die genaue Personenanzahl und Uhrzeit Ihrer Reservierung wissen wollen.

Aufgrund der begrenzten Anzahl an Sitzplätzen wollen wir bei der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze möglichst vielen Gästen eine Tischreservierung ermöglichen.  Insbesondere sind wir im Fall von größeren Reservierungen regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen.

Der finanzielle Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen. Bitte verstehen Sie auch, dass wir in so einem Fall Sie nicht nochmal extra benachrichtigen.

 

2.1 Wir behalten uns vor, eine Reservierung in unserem Restaurant nur gegen Hinterlegung einer Kreditkarteninformation vorzunehmen. Wir sind berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem Bewirtungspreis (soweit dieser nicht unmittelbar im Anschluss an die Bewirtung in unserem Restaurant beglichen wird), aber auch mit einer gegebenenfalls geschuldeten Entschädigung (nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen) zu belasten.

 

2.2 Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reservierten Plätze (d. h. der angekündigten Gäste) verbindlich. Sie können Ihre Reservierung jedoch bis spätestens 5 Stunden vor der reservierten Zeit ganz oder teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/Gäste) stornieren, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.

 

2.3 Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 2.2 genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. stornierten Platz eine pauschale Entschädigung von € 20,– zu berechnen, sofern wir diesen Platz nicht anderweitig vergeben (verkaufen) können. Das Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze zu der vereinbarten Zeit nicht in Anspruch genommen werden, d. h. die Gäste nicht oder nicht in der angekündigten Anzahl erscheinen.

 

2.4 Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, sind wir zur Geltendmachung einer Entschädigung nicht berechtigt. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3.

 

2.5 Soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 30 Minuten nach der reservierten Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht erscheinen), sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Ziffer 2.3 und 2.4 gelten auch in diesem Fall. Einnahmen, die wir durch die anderweitige Vergabe der Plätze erzielen, müssen und werden wir uns in diesem Fall jedoch auf die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3 anrechnen lassen.

 

2.6 Stornierungen können nur per eMail an emmels@dinkelrind.de  erfolgen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppen und Veranstaltungen
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Dispositionen rechtzeitig treffen müssen: bis zu 72 Stunden vor der gebuchten Veranstaltung ist eine Änderung der Personenzahl möglich. Bitte beachten Sie, dass die dann von Ihnen genannte Zahl in Rechnung gestellt wird.
Wenn die angegebene Personenzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Personenzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.
Preise werden soweit nicht anders vereinbart grundsätzlich pro erwachsener Person angegeben.
Einen Angebotspreis können wir aufgrund der Einkaufspreisschwankungen für maximal 6 Wochen garantieren.

Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

Ab 1:00 erheben wir einen Nachtzuschlag von 120,00 € je Mitarbeiter und angefangener Stunde.
Ab 3:00 Uhr erhöht sich der Zuschlag auf 150,00 € je Mitarbeiter und angefangener Stunde.

Bei einer Absage der Veranstaltung oder Reduzierung der bestellten Personenzahl um mehr als 10 % entstehen Stornogebühren
in Höhe von mindestens 20% des zu erwartenden Umsatzes. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Staffelung der Stornogebühren, wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Events.
Ab Festbuchung – 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des zu erwartenden Umsatzes
29 – 15   Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% des zu erwartenden Umsatzes
14 – 8   Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des zu erwartenden Umsatzes
7 – 4   Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% des zu erwartenden Umsatzes
ab 3   Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des zu erwartenden Umsatzes

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Zusagen für bestimmte Räume oder Tische geben können,
da manchmal auch kurzfristige Umplanungen nötig sind.

Bei verbindlicher Exklusivbuchung unseres Wintergartens legen wir einen Mindestumsatz von 1600,00 € zugrunde.
Falls dieser Umsatz nicht erreicht wird, werden wir die Differenz berechnen.

 Bei verbindlicher Exklusivbuchung des gesamten Restaurants legen wir einen Mindestumsatz von 3300,00 € zugrunde.
Falls dieser Umsatz nicht erreicht wird, werden wir die Differenz berechnen.

Bei verbindlicher Exklusivbuchung unseres Saales legen wir einen Mindestumsatz von 2200,00 € zugrunde.
Falls dieser Umsatz nicht erreicht wird, werden wir die Differenz berechnen.

Ausgenommen davon sind Beerdigungen und Versammlungen, hier behalten wir uns vor Raummiete zu berechnen.
Für Gruppen ab 15 Personen erstellen wir mit Ihnen eine kleine Karte.
Bei Selbstzahlergruppen ab 20 Personen erheben wir eine Anzahlung von 10,00 € pro Person, die auch als Mindestverzehr abgerechnet wird.
Im Dienstleistungsbereich ist das Personal der größte Kostenfaktor. Um möglichst genau planen zu können, benötigen wir daher bei Veranstaltungen, bei denen der Verzehr von jedem Gast selbst bezahlt wird, Garantiezahlen. Sollten diese Garantiezahlen erheblich unterschritten und der für die Personaldisposition kalkulierte Umsatz nicht erreicht werden, müssen wir anteilige Personalkosten berechnen.
Der Veranstalter darf Speisen oder Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen werden Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.

Für mitgebrachte Speisen (Kuchen) und Getränke übernehmen wir keinerlei Haftung bezüglich Qualität und Einhaltung der Lebensmittelvorschriften.

Wenn Speisen nach Ende der Veranstaltung vom Gast mitgenommen werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko,
unsere Lebensmittel verlassen unsere Küche in ordnungsgemäßem Zustand, außerhalb unseres Hauses können wir dafür nicht mehr einstehen.

Bei Musikaufführungen durch den Veranstalter obliegt ihm die GEMA-Meldepflicht.

Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen –ebenso wie sonstige Gegenstände- nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Haben wir begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, behalten wir uns vor die Veranstaltung abzusagen.

Gegenseitige Schadenersatzansprüche bei Veranstaltungsausfall infolge höherer Gewalt, behördlicher Auflagen, baulicher Mängel und Gründen,
die beide Vertragspartner nicht zu vertreten haben, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Preisangaben beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir die banküblichen Zinsen und Spesen.

Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Hanau.

Links:
——
(1) http://www.dinkelrind.de